Wird durch weiße Pfosten oder Linien und Einfriedungen (Zäune) gekennzeichnet.An Bahn 6 und 8 an der rechts verlaufenden, geteerten Fahrbahn die linke Fahrbahnkante in Spielrichtung gesehen.
Wasserhindernisse sind mit gelben oder roten Pfosten gekennzeichnet.Kommt ein Ball im seitlichen Wasserhindernis am Grün 3 zur Ruhe oder geht darin verloren und der Spieler kann nicht nach Regel 26-1c (2 Schlägerlängen) verfahren, darf der Ball unter Hinzurechnung eines Strafschlages von der gekennzeichneten Drop-Zone gespielt werden.
Die durch weiße Pflöcke mit grünen Köpfen gekennzeichnete Fläche an der Bahn 18 ist ein Biotop und darf nicht betreten werden. Liegt der Ball im Biotop, so ist dieser Aus. Liegt der Ball außerhalb des Biotops und sind Stand und Schwung durch das Biotop behindert, so muss straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich an der Stell, an der er lag,jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden.
Steine im Bunker gelten als bewegliche Hemnisse nach Regel 24-1
Die Sandsteinmauer und Findlinge auf Bahn 11 und 12 sind Bestandteil des Platzes
Jossgrund im Spessart, Feb. 2015 der Spielführer Andreas Wolfertz
Übersicht
Loch 1 - 6
Loch 7 - 12
Loch 13 - 18